AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kreativ Immobilien
- 1. Unsere Gesellschaft befasst sich mit dem Nachweis und/oder der Vermittlung von Immobilien einschließlich der Beratung hinsichtlich der Preisgestaltung, Wertermittlung und Finanzierung.
- 2. Provisionshöhe und Mehrwertsteuer
Sofern im Angebot nichts anderes vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart ist, sind vom Abnehmer (Käufer, Mieter, Erwerber von Rechten etc.) an uns folgende Provisionen zu zahlen.
2.1. Vermietung und Verpachtung:
2,5 Monatsmieten für Verträge mit einer festen Laufzeit bis zu 5 Jahren, sowie für Verträge auf unbestimmte Zeit.
3 % aus einer 10-Jahresnettomiete für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren. Die Einräumung von Optionsrechten und Vormietrechten und dergleichen gilt als Mietzeit, auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist.
Als Monatsmieten im Sinne der AGB´s verstehen sich die Mietzinsbeträge zuzüglich aller Zuwendungen und sonstiger geldwerter Leistungen für die Gebrauchsüberlassung (ohne MwSt), mit Ausnahme der Mietbetriebskosten.
2.2 An- und Verkauf von Immobilien und ähnliche Geschäfte
5 % bei einem Kaufpreis bis zu 10 Millionen Euro
4 % bei einem Kaufpreis bis zu 20 Millionen Euro
3 % bei einem Kaufpreis bis zu 50 Millionen Euro
2 % bei einem Kaufpreis über 50 Millionen Euro
1 % des Verkehrswertes bei Nachweis und/oder Vermittlung von Vorkaufsrechten.
Der Kaufpreis ist der vertraglich vereinbarte Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen. Verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung einer Rente, gilt als Kaufpreis der Barwert der Rentenleistung. Sind Gegenstand des Nachweises bzw. der Vermittlung einem Kauf wirtschaftlich ähnliche Geschäfte (Erwerb von Erbbaurechten und Optionen, Einbringung eines Grundstückes in eine Gesellschaft o.ä.) gelten die Provisionssätze wie beim Verkauf.
Alle genannten Provisionen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, zur Zeit 19 %.
- 3. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Es genügt wenn unsere Tätigkeit mitursächlich ist. Provisionspflicht besteht auch dann, wenn ein von unserem Angebot abweichender Vertrag zustande gekommen ist z.B. Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf. Entscheidend ist, dass unsere Tätigkeit zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist.
Ein Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt, welche die provisionspflichtige Partei zu vertreten bzw. verursacht hat.
Zahlbar ist die Provision nach der mit dem Auftraggeber / Vertragspartner getroffenen Vereinbarung, anderenfalls binnen 8 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Verzug wird ein Zins von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
Verhindert eine zahlungspflichtige Partei durch verweigerte oder verspätete Information die Geltendmachung eines Provisionsanspruches, hat sie diese Provisionsforderung ab vier Wochen nach Vertragsabschluss mit acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Ihr bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden.
- 4. Wir sind berechtigt, für den anderen Vertragsteil auch provisionspflichtig und uneingeschränkt tätig zu werden.
- 5. Sämtliche Angebote und Vertragsdaten sind ausschließlich für den Angebotsempfänger/Auftraggeber bestimmt. Werden sie ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weiter gegeben und kommt es deshalb zum Abschluss eines Vertrages, zahlt der Angebotsempfänger/Auftraggeber an uns eine Vertragsstrafe in Höhe der unter Ziffer 2 genannten Provision. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Ist dem Angebotsempfänger/Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns dies innerhalb von 8 Tagen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen. Wird von uns wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit entfaltet, die nicht zur Entstehung eines Provisionsanspruches führt, ist der Angebotsempfänger/Auftraggeber zum Ersatz unseres Schadens verpflichtet.
Unsere Angebote erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sie erfolgen freibleibend und unverbindlich, da sie auf den von unseren Geschäftspartnern erteilten Auskünften basieren. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht aus vorsätzlichem und grobfahrlässigem Verhalten begründet werden können. Die Verjährungsfrist für Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
- 6. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Vereinbarungen erfolgt. Bei unmittelbaren Verhandlungen ist auf unsere Maklertätigkeit Bezug zu nehmen; über den Inhalt der Verhandlungen sind wir zu unterrichten. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Zeitpunkt ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Die Vertragspartner sind verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrages zu informieren. In jedem Fall ist uns eine Vertragsabschrift / Information über alle vertraglichen Haupt- und Nebenabreden zukommen zu lassen, insbesondere ist uns auf Verlangen der Vertragspartner bekannt zu geben.
Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand wird der uns erteilte Auftrag damit gegenstandslos, er ist zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Anderenfalls haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitaufwendungen.
- 7. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder in Teilen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt. Die Unwirksamen oder in Teilen unwirksamen Bestandteile werden durch solche ersetzt, die dem Gewollten am nächsten kommen. Die Aufhebung der Schriftform bedarf der Schriftform.
- 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer zuständigen Niederlassung, zur Zeit Siegburg. Wir behalten uns vor, gegenüber Vollkaufleuten Ansprüche an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand geltend zu machen.
Personenbezogene Daten:
Innerhalb dieser Internetpräsenz besteht die Möglichkeit, Kreativ Immobilien personenbezogene Daten zu übermitteln. "Personenbezogene Daten" sind Informationen, die genutzt werden können, um Ihre Identität zu erfahren. Darunter fallen Informationen wie Ihren Namen, Ihre Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, eMail-Adresse.
Hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten weist Kreativ Immobilien gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass diese nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzbestimmungen gespeichert und/oder übertragen werden. Im übrigen werden personenbezogene Daten absolut vertraulich behandelt und nur mit gesonderter Zustimmung an Dritte weitergeleitet.
Kreativ Immobilien weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigem Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden kann.
Kreativ Immobilien weiß das ihr entgegen gebrachte Vertrauen zu schätzen und wird äußerste Sorgfalt walten lassen, um Ihre persönlichen Angaben zu schützen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch direkt an Kreativ Immobilien wenden. Schreiben Sie an: info@kreativ-immobilien.de
Urheber- und Kennzeichenrecht:
Kreativ Immobilien ist bestrebt, die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
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Rechtswirksamkeit:
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
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